Flaschenpfand

Der Umwelt zuliebe

Von Thomas Schulze · 2016

Ein Mensch sortiert Flaschen. Thema: Flaschenpfand

Pfand ist „in“, zumindest in Deutschland. Die Bundesbürger sammeln Pfandflaschen jeglicher Couleur und bringen sie in den Handel zurück. Das schont die Ressourcen und das Klima. Während die einen neu befüllt werden, werden die anderen recycelt. Das schont die Ressourcen und die Umwelt.

Die große Mehrheit von über 80 Prozent der Deutschen befürwortet das Pfandsystem bei Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen. Das geht aus einer Umfrage des Internetportals „marktmeinungmensch“ hervor. Auch die Ausweitung des Systems auf Kaffeekapseln, Coffee-To-Go-Becher und Einwegflaschen wird von der Mehrheit der Befragten positiv bewertet. Lediglich bei den Getränkekartons lehnt eine knappe Mehrheit das Pfandsystem ab.

Flaschenpfand hat sich bewährt

Überhaupt ist Pfand „in“ in Deutschland. Schon seit jeher gibt es hier Pfand auf Mehrwegflaschen Und seit 2003 auch auf sogenannte Einweg-Getränkeverpackungen. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind in beiden Fällen Säfte, Wein, Sekt und Spirituosen. Außerdem wird kein Pfand erhoben auf „ökologisch vorteilhafte“ Einwegverpackungen. Dabei handelt es sich um Getränkekartons und Beutel aus Kunststoffen, wie es sie zum Beispiel für Milch gibt. 
Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist das Pfand heute also kein eindeutiges Merkmal mehr für Mehrweg-Verpackungen. Mineralwasser und Erfrischungsgetränke werden zunehmend in Einweg-Kunststoffflaschen verkauft. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat sich der Anteil an Mehrweg-Flaschen bei Mineralwasser in den vergangenen 20 Jahren mehr als halbiert, von ehemals 93 Prozent (1991) auf 40 Prozent (2013). Und: Auch Dosenpfand zählt zum Einwegsystem, da etwa Bierdosen nur schwer erneut befüllt werden können. Generell werden Dosen und auch Einwegflaschen nicht erneut befüllt, sondern zerkleinert.
Klar ist, dass für Mehrweg-Flaschen immer Pfand bezahlt werden muss, egal welches Getränk darin abgefüllt ist. Gibt der Verbraucher die leere Flasche wieder im Geschäft ab, erhält er das Pfandgeld zurück. Die leeren Flaschen werden zurück zum Abfüller gebracht. Dort werden sie gründlich gereinigt und gespült. Anschließend können sie wieder mit einem Getränk befüllt werden. In den meisten Fällen beträgt das Pfand für Mehrwegflaschen 15 Cent, wobei es egal ist, ob es sich um eine Glas- oder eine PET-Flasche handelt. Bei Bier-Mehrwegflaschen liegt der Betrag bei nur 8 Cent. Mehr Pfand kann bei Spezialflaschen wie etwa Bügelwasserflaschen anfallen.

Gut lesbar kennzeichnen

Geht es um Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, so müssen diese von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt folgende Hinweise, die auf Einwegpfand-Verpackungen zu finden sind: Einwegpfand 0,25 Euro, Pfandflasche, PET-CYCLE oder das Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode).
Umweltschützer weisen immer wieder darauf hin, dass für die Umwelt und das Klima nicht das Einweg-, sondern vielmehr das Mehrwegsystem schonender ist. Dadurch, dass Pfandflaschen des Mehrwegsystems, die aus Glas hergestellt werden, bis zu 50 Mal befüllt werden können und solche aus PET 25 Mal, lassen sich Energie und Rohstoffe sparen. Auch sind die Schwefeldioxid-Emissionen höher, wenn Flaschen komplett neu produziert werden. Hinzu kommt, dass die mehrmalige Nutzung nicht nur das Klima schont, sondern auch Arbeitsplätze sichert und schafft. Da Einzelhandel, Großfachhandel und die Hersteller der Getränke zusammenarbeiten, bildet „Mehrweg“ die Grundlage für zahlreiche Arbeitsplätze. 

Rücknahmepflicht des Handels

Übrigens: Seit dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler oder andere Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen bei dem Händler oder einem Wettbewerber gekauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke. Hinzu kommt, dass auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden müssen.

Array
(
    [micrositeID] => 34
    [micro_portalID] => 28
    [micro_name] => Verpackung
    [micro_image] => 4590
    [micro_user] => 2
    [micro_created] => 1469532623
    [micro_last_edit_user] => 2
    [micro_last_edit_date] => 1567515784
    [micro_cID] => 1132
    [micro_status] => 1
    [micro_cache] => 1
    [deleted] => 0
)